Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.04.2007 - 20 U 239/04 (1)   

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https://dejure.org/2007,3297
OLG Hamm, 25.04.2007 - 20 U 239/04 (1) (https://dejure.org/2007,3297)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.04.2007 - 20 U 239/04 (1) (https://dejure.org/2007,3297)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. April 2007 - 20 U 239/04 (1) (https://dejure.org/2007,3297)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung eines Ausgleichsbetrages aus einer Hausratsversicherung; Voraussetzungen für den Beweis der Versicherungsfalls; Anforderungen an die Darlegungslast der beweispflichtigen Partei

  • Judicialis

    ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; ZPO § 286 f.; ZPO § 398 Abs. 1; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchdiebstahls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweis durch eigene Angaben des Versicherungsnehmers im Fall eines Einbruchdiebstahls - Bestimmung des Tresorinhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Diebstahlversicherung - Wie kann der VN das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls (Tresor) beweisen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 448
  • VersR 2007, 1512
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2007 - 20 U 239/04
    Auf das Revisionsurteil (VersR 2007, 102 = NJW 2007, 372) wird Bezug genommen.
  • OLG Hamm, 05.04.2006 - 20 U 197/05

    Hausratsversicherung: Äußerer Anschein des Vorliegens eines Einbruchdiebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2007 - 20 U 239/04
    Allerdings wird der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis auch durch eigene Angaben erbringen können und dürfte dabei für ihn die Vermutung der Redlichkeit streiten (vgl. allgemein etwa Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 49 Rn. 24, 26 ff. m.w.N.; zum Einbruchdiebstahl vgl. OLG Oldenburg, VersR 1999, 1490; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 182; Senat, r+s 2001, 382, und - ausdrücklich offen gelassen - VersR 2006, 1490).
  • OLG Hamm, 19.01.2001 - 20 W 17/00

    Versicherungsrecht - Nachweis eines Einbruchdiebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2007 - 20 U 239/04
    Allerdings wird der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis auch durch eigene Angaben erbringen können und dürfte dabei für ihn die Vermutung der Redlichkeit streiten (vgl. allgemein etwa Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 49 Rn. 24, 26 ff. m.w.N.; zum Einbruchdiebstahl vgl. OLG Oldenburg, VersR 1999, 1490; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 182; Senat, r+s 2001, 382, und - ausdrücklich offen gelassen - VersR 2006, 1490).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96

    Nachweis der Verwendung eines "falschen" Schlüssels

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2007 - 20 U 239/04
    Allerdings wird der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis auch durch eigene Angaben erbringen können und dürfte dabei für ihn die Vermutung der Redlichkeit streiten (vgl. allgemein etwa Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 49 Rn. 24, 26 ff. m.w.N.; zum Einbruchdiebstahl vgl. OLG Oldenburg, VersR 1999, 1490; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 182; Senat, r+s 2001, 382, und - ausdrücklich offen gelassen - VersR 2006, 1490).
  • OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 201/98

    Anwendung der Grundsätze über die bedingungsgemäße Beweiserleichterungen bei

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2007 - 20 U 239/04
    Allerdings wird der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis auch durch eigene Angaben erbringen können und dürfte dabei für ihn die Vermutung der Redlichkeit streiten (vgl. allgemein etwa Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 49 Rn. 24, 26 ff. m.w.N.; zum Einbruchdiebstahl vgl. OLG Oldenburg, VersR 1999, 1490; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 182; Senat, r+s 2001, 382, und - ausdrücklich offen gelassen - VersR 2006, 1490).
  • OLG Hamm, 21.10.2011 - 20 U 62/11

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls;

    Gibt es keine in diesem Sinne tauglichen Zeugen oder Unterlagen, können - gerade beim Einbruchdiebstahl in Privaträume, der die Betroffenen angesichts fehlender Buchhaltung etc. in der Regel vor erhebliche Nachweisschwierigkeiten stellt - auch die Angaben des Versicherungsnehmers selbst ausreichen, für den in solchen Fällen die Redlichkeitsvermutung eingreift (vgl. Senatsentscheidung vom 25.04.2007, 20 U 239/04, Zitat nach juris Tz 23 m.w.N.), wobei die Annahme der Redlichkeitsvermutung jedoch voraussetzt, dass der Versicherungsnehmer glaubwürdig ist (vgl. Senatsbeschluss v. 19.01.2001, 20 W 17/00, VersR 2001, 1509 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2017 - 3 U 23/15

    Inanspruchnahme der Hausratversicherung nach Raubüberfall in der eigenen Wohnung

    Es genügen dabei - entgegen der Annahme der Beklagten - grundsätzlich auch die eigenen Angaben des Versicherungsnehmers selbst (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.04.2007 - 20 U 239/04) wobei für den Versicherungsnehmer die Vermutung der Redlichkeit streitet (sog. Redlichkeitsvermutung).
  • OLG Saarbrücken, 26.10.2010 - 4 U 433/08

    Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Steuerforderung; Verbindlichkeit des

    Auffassung unterfällt ein unstreitiger Sachvortrag nicht dem Novenausschluss nach § 531 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, NJW 2008, 448; Zöller/Heßler, aaO, § 531 Rdnr. 21; P/W/W/Oberheim, aaO, § 532 Rdnr. 12).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 218/08

    Anspruch aus Teilkasko-Versicherung nach Kfz-Diebstahl: Beweispflicht für

    Dies ist zwar rechtlich möglich (OLG Hamm VersR 2007, 1512), setzt aber voraus, dass dem Versicherungsnehmer keine Beweismittel zur Verfügung stehen oder diese nicht ausreichen.
  • OLG Stuttgart, 16.11.2011 - 4 U 67/11

    Amtshaftung: Schadenersatzanspruch gegen das Land aufgrund der Vergütung eines

    Deren Berücksichtigung steht § 531 Abs. 2 ZPO nicht entgegen, da es sich zwar um neues, aber unstreitiges Vorbringen handelt (BGH NJW 2008, 448).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 26 U 13/12

    Zur Frage, ob die einen Unfall auslösenden Arbeiter als Verrichtungsgehilfen der

    Es entspricht der herrschenden Rechtsprechung, der sich auch der Senat anschließt, dass neues unstreitiges Vorbingen in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen ist, selbst wenn dadurch nachfolgend eine Beweisaufnahme notwendig wird (vgl. BGH, MDR 2005, 527; NJW 2008, 448; NJW 2009, 685; OLG Hamm, NJW 2003, 3225; OLG Nürnberg, MDR 2003, 1133; OLG Frankfurt, OLGR 2005, 558).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 23 U 118/11

    Bau von Indoor- und Outdoor-Platz: 2 oder 4 Jahre Gewährleistung?

    Neues unstreitiges Vorbringen ist im Berufungsverfahren grundsätzlich zu berücksichtigen, selbst wenn dadurch eine (erstmalige oder weitere) Beweisaufnahme notwendig wird (BGH, Beschluss vom 23.06.2008, GSZ 1/08, BGHZ 177, 212; BGH, Urteil vom 18.11.2004, IX ZR 229/03, MDR 2005, 527; BGH, Urteil vom, Az., NJW 2008, 448; Zöller-Heßler, a.a.O., § 531, Rn 20 mwN).
  • OLG Frankfurt, 06.06.2011 - 23 U 101/10

    Anlageberatung: Auswirkungen eines fehlerhaften Produktflyers auf die

    Die Beklagte ist dem Vortrag von der Übergabe des Flyers nicht entgegen getreten, so dass dies gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden anzusehen und damit das neue Angriffsmittel der Kläger nach § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen ist, denn unstreitiges Vorbringen ist in der Berufungsinstanz immer zu berücksichtigen, selbst wenn dadurch eine Beweisaufnahme notwendig werden sollte (vgl. BGH NJW 2008, 448; MDR 2005, 527; Zöller-Heßler, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 531 Rn 20 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 2 U 111/08

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen Verletzung eines Patents für

    Unstreitiges muss immer berücksichtigt werden (vgl. BGH, NJW 2008, 448; Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 531, Rdn. 10 u. 21 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2008 - 7 U 78/08

    Aufrechnung: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei einer Mehrheit von

    Denn beides ist in der Berufung unstreitig geblieben und unterliegt daher nicht den Beschränkungen nach §§ 529, 531 ZPO (vgl. BGH NJW 2008, 448; 2005, 291, 292 f.; NJW-RR 2005, 437; Zöller/ Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 531, Rn. 21).
  • LG Baden-Baden, 26.05.2009 - 2 S 9/09

    Anforderung an wichtigen Grund der Kündigung bei unpünktlicher Mietzinszahlung;

  • KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08

    Neuwagen-Eigenschaft im Sinne der Pkw-EnVKV bei zwischenzeitlicher Nutzung eines

  • OLG Frankfurt, 11.02.2011 - 2 U 59/10

    Verpflichtung zur Leistung von Umlagen aufgrund eines Untermietvertrages über

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 2 U 112/08

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen Verletzung eines Patents für

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.01.2007 - 3 U 214/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3095
OLG Köln, 16.01.2007 - 3 U 214/05 (https://dejure.org/2007,3095)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.01.2007 - 3 U 214/05 (https://dejure.org/2007,3095)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 3 U 214/05 (https://dejure.org/2007,3095)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz für abplatzenden Lehmputz in einem denkmalgeschützten Bauwerk; Salzbelastung und Feuchtigkeitsbelastung von zu verputzenden Wänden; Prüfungspflicht und Hinweispflicht des Unternehmers im Fall einer stillschweigenden Risikoübernahme seitens des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lehmputz - Abplatzen und Feuchtigkeitsbelastung

  • Judicialis

    VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    VOB/B § 4 Nr. 3 § 13 Nr. 3, 7 Abs. 3
    Gewährleistung für Lehmputz auf Bruchsteinwänden in denkmalgeschütztem Bauwerk - keine Prüfungs- und Hinweispflicht des Werkunternehmers bei stillschweigender Risikoübernahme durch Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann entfällt Hinweispflicht des Auftragnehmers?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wände feucht - Putz bröckelt ab Weiß der bauleitende Architekt über ein Risiko Bescheid, muss der Handwerker den Bauherrn nicht warnen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Bedenkenmitteilung, wenn Auftraggeber über Mängelrisiko informiert ist! (IBR 2007, 242)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 821
  • BauR 2007, 931
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2007 - 3 U 214/05
    Ausreichend ist, dass sich der Geschäftsherr seiner im rechtsgeschäftlichen Verkehr wie eines Vertreters bedient; hat der Wissensträger den Geschäftsherrn hingegen nur intern beraten, scheidet eine sinngemäße Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB aus (vgl. insgesamt BGH, Urt. v. 24.01.1992, NJW 1992, 1099 f.).
  • BGH, 14.09.1999 - X ZR 89/97

    Prüfungspflicht des Unternehmers hinsichtlich vom Besteller angelieferter Sachen

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2007 - 3 U 214/05
    Denn auch der Auftraggeber, der um Gefahren für das Gelingen des Werkes weiß, ist verpflichtet, durch Handlungen, die - wie ein entsprechender Hinweis hier - geeignet und unschwer möglich sind, dazu beizutragen, dass sich die Gefahr nicht realisiert (BGH, Urt. v. 14.09.1999, NJW 2000, 280 ff.).
  • KG, 06.04.1972 - 16 U 364/71

    Zur Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2007 - 3 U 214/05
    Die Prüfungs- und Hinweispflicht entfällt, wenn sich der Auftragnehmer darauf verlassen kann, dass der fachkundige Auftraggeber selbst oder durch seinen bauleitenden Vertreter (Architekt bzw. Sonderfachmann) ein bestimmtes Risiko erkannt und bewusst in Kauf genommen hat (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11.Auflage, Rn1521; vgl. auch KG BauR 1972, 239).
  • OLG Dresden, 29.06.2022 - 22 U 1689/20

    Ansprüche aus einem gekündigten Vertrag über eine Fassadenreinigung Vergütung für

    Darf der Unternehmer dagegen davon ausgehen, dass dem Besteller bestimmte Risiken aufgrund eigener Sachkunde geläufig sind, ist von ihm nicht zu erwarten, dass er dem Besteller ohne besonderen Anlass eine aus seiner Sicht überflüssige Information zukommen lässt (OLG Köln, Urteil vom 16. Januar 2007 - 3 U 214/05 -, NJW-RR 2007, 821 ).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2015 - 4 U 140/14

    Berufung im Bauprozess: Zulässigkeit der Berufung eines Gesamtschuldners bei

    Es reicht aber - entgegen der beklagtenseits zitierten Entscheidung des OLG Köln vom 16.1.2007 - 3 U 214/05 - nicht aus, dass allein dem nicht rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Architekten das Risiko bekannt ist.
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2011 - 22 U 76/10

    Gewährleistungsansprüche des Hauptunternehmers gegen einen Nachunternehmer;

    Die von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Köln (zu vgl. OLG Köln , NJW-RR 2007, 821 822; OLG Köln , IBR 2009, 645 = BeckRS 2009, 25207) und Düsseldorf (zu vgl. OLG Düsseldorf , BauR 2004, 99 ff.) rechtfertigen keine abweichende Beurteilung.
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2009 - 23 U 82/08

    Mängel eines Estrichs; Verweigerung der Mängelbeseitigung wegen unverhältnismäßig

    Eine Prüfungs- und Hinweispflicht kann erst entfallen, wenn der Auftraggeber bewusst, d.h. in Kenntnis einer hierdurch möglicherweise mangelhaft werdenden Bauleistung eine bestimmte Bauausführung anordnet (OLG Köln, Urteil vom 16.01.2007, 3 U 214/05, BGH NJW-RR 2007, 821; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2003, 5 U 71/01, BauR 2004, 99).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2011 - 12 U 69/10

    Anspruch des Auftragnehmers aus Anordnung des Auftraggebers betreffend die

    Es reicht aus, dass sich der Geschäftsherr seiner im rechtsgeschäftlichen Verkehr wie eines Vertreters bedient, während eine Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB ausscheidet, wenn der Wissensträger den Geschäftsherrn nur intern beraten hat (vgl. BGH NJW 1982, 1999 f.; OLG Köln NJW-RR 2007, 821; OLG Hamm OLGR 2001, 269).
  • VK Rheinland, 29.08.2018 - VK K 28/18

    Nicht jede Vorabinformation setzt Wartefrist in Gang...

    BGH, Urt.v. 07.03.2003 - V ZR 437/01; OLG Köln, Urt.v. 16.01.2007 - 3 U 214/05; OLG Frankfurt, Urt.v. 02.02.2010 - 10 U 155/09, 58; OLG Brandenburg, Urt.v. 25.08.2011 - 12 U 69/10.
  • OLG Bamberg, 14.08.2009 - 6 U 39/03

    Muss Auftragnehmer klüger als der fachkundige Auftraggeber sein?

    Die Prüfungs- und Hinweispflicht entfällt deshalb, wenn sich der Auftragnehmer darauf verlassen kann, dass der fachkundige Auftraggeber selbst oder durch seine bauleitenden Vertreter (Architekt bzw. Sonderfachmann) ein bestimmtes Risiko erkannt und bewusst in Kauf genommen hat (OLG Köln Urt. v. 16.01.2007 - 3 U 214/05 - NJW-RR 2007, 821 f.).
  • OLG Naumburg, 07.08.2007 - 9 U 59/07

    Planungsfehler: Verlangen von Zuschuss vor Mängelbeseitung möglich?

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 16.01.2007, Az. 3 U 241/05 (NJW-RR 2007, 821, 822), gibt keine Veranlassung, die Beklagte nicht als zur Bedenkenanmeldung verpflichtet anzusehen.
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2009 - 23 U 127/08

    Schulden der Funktionstauglichkeit von Fliesenarbeiten auch im Bereich des

    Eine Prüfungs- und Hinweispflicht kann erst entfallen, wenn der Auftraggeber bewusst, d.h. in Kenntnis einer hierdurch möglicherweise mangelhaft werdenden Bauleistung eine bestimmte Bauausführung anordnet (OLG Köln, Urteil vom 16.01.2007, 3 U 214/05, BGH NJW-RR 2007, 821; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2003, 5 U 71/01, BauR 2004, 99).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 15 W 87/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5973
OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 15 W 87/06 (https://dejure.org/2007,5973)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.01.2007 - 15 W 87/06 (https://dejure.org/2007,5973)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 15 W 87/06 (https://dejure.org/2007,5973)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anwaltsgebühr: Prüfung der Rechtzeitigkeit einer Berufung der Gegenseite; mit den Gebühren der ersten Instanz abgegoltene Abwicklungstätigkeiten

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Gebühr für das Berufungsverfahren bei Abgeltung der Vergütung des Anwalts mit den erstinstanzlichen Gebühren; Voraussetzungen einer 1,1-Gebühr gemäß Nr. 3201 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Prüfung der rechtzeitigen Berufungseinlegung der ...

  • Judicialis

    RVG § 19; ; RVG § 19 Abs. 1; ; RVG § 19 Abs. 1 Satz 1; ; RVG § 19 Abs. 1 Satz 2; ; RVG § 19 Abs. 1 Ziff. 9; ; BRAGO § 37 Ziff. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    RVG § 19 Abs. 1; RVG -VV Nr. 3201
    Anwaltsgebühren für die Prüfung der fristgerechten Einlegung der Berufung der Gegenseite; Abgeltung von Abwicklungstätigkeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 658
  • MDR 2007, 1226
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 15 W 87/06
    So ist nach Auffassung des Senats auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.04.2005 (NJW 2005, 2233) zu verstehen.
  • OLG Hamburg, 23.11.2004 - 8 W 262/04

    Anwaltsgebühren für Vertretung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 15 W 87/06
    Auch eine Stellungnahme des Anwalts gegenüber seiner Partei zur prozessualen Situation im Berufungsverfahren (OLG Hamburg, MDR 2005, 1018) und eine (unaufgeforderte) Stellungnahme des Anwalts gegenüber seiner Partei zur Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (BGH aaO.) ist vielfach noch der Tätigkeit im ersten Rechtszug zuzurechnen.
  • OLG Köln, 11.08.1997 - 19 W 25/97

    Teilweise übereinstimmende, im übrigen einseitige Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 15 W 87/06
    Eine Stellungnahme zu einem Fristverlängerungsgesuch der Gegenseite im Rechtsmittelverfahren wird von der Rechtsprechung ebenfalls in der Regel noch dem ersten Rechtszug zugerechnet (vgl. OLG Köln, OLGR 1998, 150; OLG Hamburg, OLGR 2002, 163; anders allerdings OLG Hamburg MDR 2003, 835).
  • OLG Hamburg, 01.04.2003 - 8 W 50/03

    Rechtsanwaltsvergütung bei Tätigkeit nicht zugelassener Anwälte im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 15 W 87/06
    Eine Stellungnahme zu einem Fristverlängerungsgesuch der Gegenseite im Rechtsmittelverfahren wird von der Rechtsprechung ebenfalls in der Regel noch dem ersten Rechtszug zugerechnet (vgl. OLG Köln, OLGR 1998, 150; OLG Hamburg, OLGR 2002, 163; anders allerdings OLG Hamburg MDR 2003, 835).
  • OLG Hamburg, 25.01.2002 - 8 W 21/02

    Anwaltsgebühren: Revision

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 15 W 87/06
    Eine Stellungnahme zu einem Fristverlängerungsgesuch der Gegenseite im Rechtsmittelverfahren wird von der Rechtsprechung ebenfalls in der Regel noch dem ersten Rechtszug zugerechnet (vgl. OLG Köln, OLGR 1998, 150; OLG Hamburg, OLGR 2002, 163; anders allerdings OLG Hamburg MDR 2003, 835).
  • OLG Schleswig, 21.08.1991 - 9 W 170/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 15 W 87/06
    Zum ersten Rechtszug gehört beispielsweise die Tätigkeit eines Anwalts, der das Rechtsmittelverfahren in gewissem Umfang "beobachtet" (OLG Schleswig, Beschluss vom 21.08.1991 - 9 W 170/91 - Schleswig-Holsteinische Anzeigen 1992, 83) oder sich mit einer Sachstandsanfrage an das Rechtsmittelgericht wendet (vgl. Kammergericht, Juristisches Büro 1998, 20).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12

    Rechtsanwaltskosten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Erstattungsfähigkeit

    Gleiches gilt im Revisionsverfahren, wenn der Berufungsanwalt von dem gegnerischen Revisionsanwalt gebeten wird, mit der eigenen Bestellung eines Revisionsanwaltes abzuwarten und der Berufungsanwalt diese Bitte seinem Auftraggeber übermittelt (KG, MDR 1979, 319) oder wenn der zweitinstanzliche Anwalt, dem die Revisionsschrift der Gegenseite zugestellt worden ist, prüft, ob das Rechtsmittel fristgerecht eingelegt wurde (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 658).
  • KG, 21.01.2009 - 2 W 57/08

    Rechtsanwaltsgebühren im Berufungsverfahren: Anfall und Erstattungsfähigkeit der

    Da § 37 Nr. 7 1. Alt. BRAGO einen mit § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 1. Alt. RVG identischen Wortlaut hat, muss diese Rechtsprechung für § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 1. Alt. RVG gleichermaßen gelten (im Ergebnis ebenso OLG Koblenz, Beschl. v. 6.8.2007, a.a.O., jedoch ohne nähere Erörterung; im Ergebnis ebenso KG, 1. Zivilsenat, a.a.O., wonach die Gebühr nach Nr. 3201 VV-RVG offenbar ungeachtet des Eingreifens von § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 RVG entstehen soll; a.A. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.1.2007 - 15 W 87/06, OLGR 2007, 543, jedoch ohne Erwähnung von BGHR 2003, 412, und ohne nachvollziehbare Begründung die Heranziehung von BGHR 2005, 1150 ablehnend).
  • OLG Köln, 21.09.2012 - 17 W 155/12

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten

    Auch der Anwalt, der nach vorangegangener erstinstanzlicher Prozessvertretung das vom Gegner eingeleitete Berufungsverfahren "beobachtet" (vgl. vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.01.2007 - 15 W 87/06 - = MDR 2007, 1226, 122), verdient zweitinstanzliche Gebühren ebenso wenig wie derjenige, der seinem Auftraggeber - etwa in Form eines zusammenfassenden Prozessberichts oder auch in einer Besprechung - seine Ansicht über die Richtigkeit der ergangenen Entscheidung und über die Aussichten eines Rechtsmittels mitteilt (vgl. BGH Urt. v. 21.03.1991 - IX ZR 186/90 - = NJW 1991, 294 - 296).

    Steht - wie hier - die Tätigkeit im Zusammenhang mit der unteren Instanz, so kann der Anwalt eine Vergütung auch dann nicht verlangen, wenn er im Auftrag des Mandanten tätig geworden ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.01.2007 - 15 W 87/06 - = MDR 2007, 1226, 1227).

  • OLG Köln, 30.12.2013 - 17 W 179/13

    Vergütung eines nicht am BGH (BGH) zugelassenen Rechtsanwalts für eine sinnvolle

    Auch der Anwalt, der nach vorangegangener erstinstanzlicher Prozessvertretung das vom Gegner eingeleitete Berufungsverfahren "beobachtet" (vgl. vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.01.2007 - 15 W 87/06 - = MDR 2007, 1226, 122), verdient zweitinstanzliche Gebühren ebenso wenig wie derjenige, der seinem Auftraggeber - etwa in Form eines zusammenfassenden Prozessberichts oder auch in einer Besprechung - seine Ansicht über die Richtigkeit der ergangenen Entscheidung und über die Aussichten eines Rechtsmittels mitteilt (vgl. BGH Urt. v. 21.03.1991 - IX ZR 186/90 - = NJW 1991, 294 - 296).

    Steht - wie hier - die Tätigkeit im Zusammenhang mit der unteren Instanz, so kann der Anwalt eine Vergütung auch dann nicht verlangen, wenn er im Auftrag des Mandanten tätig geworden ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.01.2007 - 15 W 87/06 - = MDR 2007, 1226, 1227).

  • OLG Saarbrücken, 22.05.2014 - 9 W 11/14

    Rechtsanwaltskosten: Vergütung des Instanzanwalts für die Beratung über die von

    Gleiches gilt im Revisionsverfahren, wenn der Berufungsanwalt von dem gegnerischen Revisionsanwalt gebeten wird, mit der eigenen Bestellung eines Revisionsanwaltes abzuwarten und der Berufungsanwalt diese Bitte seinem Auftraggeber übermittelt (BGH, MDR 2012, 1003; KG, MDR 1979, 319), oder wenn der zweitinstanzliche Anwalt, dem die Revisionsschrift der Gegenseite zugestellt worden ist, prüft, ob das Rechtsmittel fristgerecht eingelegt wurde (vgl. BGH, aaO; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 658).
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 18 WF 207/08

    Anwaltskosten des Rechtsmittelgegners bei Zurücknahme der Berufung

    Eine Tätigkeit, die über den Bereich des § 19 Abs. 1 RVG hinausgehen würde, hat die Prozessbevollmächtigte des Klägers - wie oben ausgeführt - jedoch nicht entfaltet (ebenso OLG Karlsruhe - 15. Zivilsenat - NJW-RR 2008, 658; BAG NJW 2008, 1340 ).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2009 - 13 W 9/09

    Erstattung der Kosten des Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten

    Die Beschwerde macht geltend, der Klägerin stehe ein Kostenerstattungsanspruch für das Berufungsverfahren nicht zu und stützt sich dabei auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 20.01.2009 (- 18 WF 207/08; ebenso OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 658).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.10.2006 - 14 UF 89/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7420
OLG Naumburg, 18.10.2006 - 14 UF 89/05 (https://dejure.org/2006,7420)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.10.2006 - 14 UF 89/05 (https://dejure.org/2006,7420)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 14 UF 89/05 (https://dejure.org/2006,7420)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen vollständigen Sorgerechtsentzug; Vereinbarkeit einer Verbleibensanordnung bei den Pflegeeltern mit der Aufhebung des Sorgerechtsentzugs; Beachtung der berechtigten Interessen des Kindes; Vereinbarkeit einer Verbleibeanordnung mit den ...

  • Judicialis

    ZPO § 517; ; ZPO § 621 Abs.... 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 1626 a Abs. 2; ; BGB § 1632 Abs. 1; ; BGB § 1632 Abs. 4; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666 Abs. 1; ; BGB § 1666 a; ; BGB § 1666 a Abs. 1; ; BGB § 1666 a Abs. 2; ; BGB § 1696 Abs. 2

  • kanzleibeier.eu

    Vorbereitende Maßnahmen vor Rückgabe eines Kindes von Pflegefamilie an einen Elternteil

  • rechtsportal.de

    Vorbereitende Maßnahmen vor Rückgabe eines Kindes von Pflegefamilie an einen Elternteil nach vollständigem Sorgerechtsentzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1351 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 2 und 3 und GG Art 103 durch Entzug der

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2006 - 14 UF 89/05
    Denn auf Grund der bisherigen Ermittlungsergebnisse und der in concreto nicht weiter, vor allen Dingen hypothetisch nicht weiter erforschbaren Psyche des Kleinkindes ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass von einem zusätzlichen Gutachten keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten sind (zur Zulässigkeit des Absehens von der Einholung eines weiteren Gutachtens: BVerfG, FamRZ 2000, S. 1489, 1490), jedenfalls nicht in der Richtung erwartet werden können, dass die Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie angesichts der daraus nachgerade zwangsläufig resultierenden Probleme für das Kind, entgegen allen bisherigen Erkenntnissen, nun gerade nicht mehr seinem Wohl abträglich sein könnte.

    Damit ist das Kindeswohl (vgl. § 1697 a BGB) grundsätzlich die oberste Richtschnur der im Bereich des Kindschaftsrechts zu treffenden Entscheidungen der Gerichte (BVerfG, FamRZ 2000, S. 1489), von welcher Direktive sich der Senat bei seiner Entscheidung auch allein maßgeblich hat leiten lassen.

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2006 - 14 UF 89/05
    Da letztendlich das Kindeswohl maßgebend ist, ermöglicht gerade § 1632 Abs. 4 BGB in interessengerechter Weise auch solche Entscheidungen, die aus der Sicht der leiblichen Eltern nicht akzeptabel sein mögen, weil sie sich in ihrem Elternrecht beeinträchtigt fühlen (vgl. BVerfGE 68, 176, 190).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 10 UF 360/11

    Sorgerechtsverfahren: Erforderlichkeit eines Sorgerechtsentzugs bei gravierenden

    Eine Gefahr für das Kindeswohl im Sinne von § 1666 BGB setzt eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2012, 99; FamRZ 2010, 720; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359).
  • OLG Brandenburg, 25.05.2020 - 13 UF 225/19

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen Verhaltensauffälligkeiten des

    Eine Gefahr für das Kindeswohl im Sinne von § 1666 BGB setzt eine gegenwärtige, in solchem Maße bestehende Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2012, 99; FamRZ 2010, 720; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 9 WF 7/08

    Voraussetzungen einer Entziehung der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des

    Eine Gefahr für das Kindeswohl ist eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung des Kindes eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359).
  • OLG Brandenburg, 03.06.2021 - 13 UF 15/20

    Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge

    Eine Gefahr für das Kindeswohl im Sinne von § 1666 BGB setzt eine gegenwärtige, in solchem Maße bestehende Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2012, 99; FamRZ 2010, 720; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359).
  • OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 9 UF 169/09

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsentzug wegen Streitereien unter den Kindeseltern und

    Eine Gefahr für das Kindeswohl ist eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung des Kindes eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359) und die nicht anders als durch den Entzug der elterlichen Sorge abwendbar ist.
  • OLG Brandenburg, 27.02.2009 - 9 UF 19/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts auf den Kindesvater wegen

    Eine Gefahr für das Kindeswohl ist eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung des Kindes eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359).
  • OLG Brandenburg, 03.03.2014 - 10 UF 192/13

    Elterliche Sorge: Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur

    Eine Gefahr für das Kindeswohl im Sinne von § 1666 BGB setzt eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2012, 99; FamRZ 2010, 720; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359).
  • OLG Dresden, 19.07.2011 - 21 WF 656/11

    Erhebung Gerichtskosten

    Auch eine stichprobenweise Recherche zeigt, dass von den Entscheidungen ohne nähere Begründung der Kostenverteilung diejenigen, in denen von der Erhebung von Gerichtskosten abgesehen wurde, deutlich in der Überzahl sind (OLG Naumburg, FamRZ 2007, S. 1351 f.; OLG Hamm, FamRZ 2010, S. 2083 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.07.2010, Az.: 2 UF 90/10, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, S. 139 f. unter Hinweis auf die Umstände des Einzelfalls; a. A. - soweit ersichtlich - außer dem BayObLG, aaO., nur OLG Köln, FamRZ 2009, S. 989 f.).
  • OLG Hamburg, 12.04.2021 - 2 UF 134/20

    Entzug der elterlichen Sorge im Wege einer einstweiligen Anordnung: Anforderungen

    Eine Gefahr für das Kindeswohl im Sinne von § 1666 BGB setzt eine gegenwärtige, in solchem Maße bestehende Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2012, 99; FamRZ 2010, 720; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359).
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